Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schwabauer Bodenbeläge & Farben
Inhaber Michael Schwabauer
Rathaussttraße 77
57537 Wissen / Sieg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Schwabauer Bodenbeläge & Farben, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Handwerks-, Verlege-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen.
Kunden können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbart wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
Bei individuell angefertigten oder speziell für den Kunden bestellten Waren, insbesondere Bodenbelägen, Teppichen, Farben, Plissees, Insektenschutzsystemen oder vergleichbaren Produkten, können besondere Bestell- und Rückgabebedingungen gelten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, können gesondert berechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren Aufträgen kann die Vereinbarung von Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen erfolgen.
4. Aufmaß und Angaben des Kunden
Sofern ein Aufmaß durch den Auftragnehmer erfolgt, gelten die dort ermittelten Maße als Grundlage für die weitere Planung und Kalkulation.
Nimmt der Kunde das Aufmaß selbst vor, trägt er die Verantwortung für die Richtigkeit der angegebenen Maße.
Mehrkosten, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, können zusätzlich berechnet werden.
5. Ausführung von Arbeiten
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Handwerks aus.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Arbeiten erforderlichen Räume und Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Soweit erforderlich, müssen Räume vor Beginn der Arbeiten freigeräumt sein, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Notwendige Zusatzarbeiten, die erst während der Ausführung erkennbar werden, insbesondere aufgrund von Schäden oder ungeeigneten Untergründen, werden mit dem Kunden abgestimmt und können zusätzlich berechnet werden.
6. Untergrundbeschaffenheit
Bei Bodenbelagsarbeiten muss der vorhandene Untergrund für die vorgesehene Verlegung geeignet sein.
Werden bei Beginn oder während der Arbeiten Mängel am Untergrund festgestellt, beispielsweise Unebenheiten, Feuchtigkeit, Risse oder nicht ausreichend tragfähige Flächen, kann eine zusätzliche Untergrundsanierung erforderlich sein.
Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten werden dem Kunden nach vorheriger Abstimmung berechnet.
7. Liefer- und Ausführungszeiten
Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferengpässen, höherer Gewalt oder Verzögerungen bei Vorlieferanten, verlängern die vereinbarte Frist entsprechend.
Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert.
8. Farb- und Materialabweichungen
Bei Naturprodukten wie Holz, Parkett oder anderen natürlichen Materialien können Abweichungen in Farbe, Struktur und Maserung auftreten.
Auch bei Teppichen, Bodenbelägen, Farben und anderen Materialien können produktionsbedingte oder chargenbedingte Farbabweichungen auftreten.
Solche materialtypischen Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
9. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
Offensichtliche Mängel sollten bei der Abnahme mitgeteilt und dokumentiert werden.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, einen vorhandenen Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen.
Für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, falsche Pflege, übermäßige Beanspruchung oder nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte entstehen, besteht keine Haftung des Auftragnehmers.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12. Stornierung und individuell bestellte Waren
Bei speziell für den Kunden bestellten, zugeschnittenen, angefertigten oder angemischten Waren kann eine Rücknahme ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Entstehen dem Auftragnehmer aufgrund einer vom Kunden gewünschten Stornierung bereits Kosten, insbesondere für Materialbestellungen oder bereits ausgeführte Arbeiten, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
In diesem Fall erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis: Diesen Satz bitte nur verwenden, wenn das bei euch tatsächlich so gewollt und rechtlich zutreffend ist.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026